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82 Beleuchtung
Viele Teile dieser Bildtafel waren im Original für den Export: der Geltungsbereich für Zulassung und Produktkennzeichnung galt z.B. für die USA. Bitte befragen Sie Ihre technische Prüfstelle, ob allein Schaltungsänderung für den Betrieb der seitlichen Pos.-Leuchten (falscher Blinker, Manipulation durch Zuschaltung auf Fahrtrichtungsblinker vorn) für eine deutsche Zulassung nach §21StVZO ausreichend ist. Sealed Beam Abblendscheinwerfer müssen in jedem Fall ersetzt werden in asymmetrisch leuchtende Varianten mit E-Markierung. Bei Schaltungsänderung muss das ggf. im Wagen befindliche Lampenkontrollgerät (Ausfall-Warnleuchte ab 1985) berücksichtigt werden. Die Liefersituation vieler Lampenkomponenten ist infolge chargenweiser Produktionen schwankend und nicht mehr „Plug+Play“, Bauteile können nach Umgebungsanpassung verlangen.